Die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) schützt Leben. Damit diese im Ernstfall zuverlässig funktioniert, ist eine regelmäßige PSAgA-Prüfung gesetzlich vorgeschrieben. Auch hierum kümmert sich FUMA zum Schutz der Beschäftigten und im Sinne Ihres Haftungsrisikos

Die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) ist im Wortsinn lebenswichtig. Umso bedeutender ist, dass sie im Ernstfall zuverlässig funktioniert und den erforderlichen Schutz für Ihre Mitarbeitenden in der Logistik bietet. Ist die PSAgA veraltet oder beschädigt, kann dies schwere Unfälle verursachen – das stellt auch ein erhebliches Haftungsrisiko für Ihr Unternehmen dar. Es ist also nur folgerichtig, dass die regelmäßige Prüfung der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) gesetzlich vorgeschrieben ist. Auch diese Prüfung bietet Ihnen FUMA Schulungen im gesamten Großraum München an.

Wir bieten Ihnen eine fachgerechte Prüfung von PSAgA nach den geltenden DGUV Vorschriften und Herstellerangaben - professionell, dokumentiert und rechtssicher.
 

Unsere Leistungen - PSAgA prüfen lassen

  • PSAgA-Prüfung durch befähigte Personen
  • Prüfung von Auffanggurten, Verbindungsmitteln, Falldämpfern und Halteseilen
  • Kontrolle von Karabinern und Anschlagmitteln
  • Sicht- und Funktionsprüfung auf Verschleiß, Beschädigungen und Alterung
  • Überprüfung der Kennzeichnungen, Seriennummern und Einsatzdauer
  • Kennzeichnung geprüfter PSAgA mit Prüfplakette
  • Erstellung eines rechtssicheren Prüfprotokolls für Ihre PSAgA-Prüfung
Gesetzliche Pflicht zur PSAgA-Prüfung Gemäß DGUV Regel 112-198 der Betriebssicherheitsverordnung und dem Arbeitsschutzgesetz müssen PSAgA-Ausrüstungen mindestens einmal jährlich geprüft werden.

Zusätzlich sind Prüfungen erforderlich nach:
  • Sturzereignissen
  • außergewöhnlichen Belastungen
  • Reparaturen oder Veränderungen
  • längerer Nichtbenutzung
Die regelmäßige Prüfung der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz ist Pflicht für Unternehmen im Bauwesen, in der Industrie, im Handwerk, in der Energiebranche und in der Höhenarbeit.

PSAgA-Prüfung jetzt anfragen

Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot für Ihre PSAgA-Prüfung nach DGUV 112-198 / 112-199.

Kontaktieren Sie uns für eine Prüfung der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz - für maximale Sicherheit und Rechtssicherheit in Ihrem Unternehmen.